Ambulant
betreutes Wohnen Familienentlastender
Dienst (FED) Wohnstätten
der Lebenshilfe Ferienbetreuung
Regenbogenschule Wohnstätte
Hartha Wohnstätte Döbeln
Außenwohngruppe |
"Wohnen heißt
zu Hause sein und bedeutet Lebensqualität"
Dem Grundsatz folgend, bietet die Lebenshilfe Döbeln e.V. ein
differenziertes und auf ihre Bedürfnisse ausgerichtetes, breites
Wohnangebot für geistig behinderte Menschen an. Sie sollen sich
wohl, geborgen und wie zu Hause fühlen können. Jeder hat
die Möglichkeit, durch unterstützende Begleitung lebenspraktische
Fähigkeiten zu erlernen und sich zu entwickeln. Der geschützte
Wohnrahmen soll Geborgenheit und Sicherheit vermitteln. Der Wunsch
und das Recht, ein normales und eigenständiges Leben zu führen,
wird sehr ernst genommen.
Vom Wohnheimplatz für einen Schwerstbehinderten über einen
Platz in der Außenwohngruppe bis hin zum ambulant betreuten
Wohnen bietet die Lebenshilfe Döbeln e.V. ein breites Angebot.
Es werden unterschiedliche Wohnformen entsprechend der Art und Schwere
der Behinderung jedes Behinderten angeboten. Damit besteht die Möglichkeit,
dass die von uns Betreuten ihr Wohnumfeld selbst mitgestalten und
so auch Verantwortung für eigene Bedürfnisse mit übernehmen.
Der Kontakt zu Angehörigen, Familie, Freunden und Nachbarschaft
wird gepflegt und durch gemeinsame Freizeitgestaltung in den Wohnstätten
gefestigt. Neben den traditionellen Festen wie Weihnachten und Ostern
werden in unseren Wohnstätten auch Konzertbesuche, Tagesausflüge,
Campingwochenenden und Urlaubsreisen organisiert.
In der Wohnstätte in Hartha bietet die Lebenshilfe zur vorübergehenden
Aufnahme einen Kurzzeitplatz an. Dieser ist für Menschen mit
geistiger Behinderung, die noch zu Hause leben, entstanden. Bei z.B.
Urlaub, Krankheit und Kur des Sorgeberechtigten, kann dieser Platz
für den geistig Behinderten in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung zur Aufnahme in eine Wohnstätte ist die Klärung
der Kostenübernahme (Krankenkassen oder Sozialhilfeträger).
Der Gesundheitszustand ist ebenfalls abzuklären und ein ärztliches
Gutachten muss vorliegen. Aufgenommen werden geistig und mehrfach
behinderte Menschen ab einem Alter von 18 Jahren, die keiner ständigen
klinischen Pflege bedürfen, sich selbst und andere nicht gefährden,
so dass ein Leben in der Gemeinschaft möglich ist. |